MB 005 · Recht & Abrechnung · Stand 12/2020
Bei Unfallschaden
Anwalt einschalten? Auch bei eindeutiger Haftungslage
Nach Gerichtsentscheidungen darf ein Unfallgeschädigter auch bei klarer Schuldfrage einen Anwalt beauftragen, und die Kosten trägt der Versicherer des Schädigers, sofern keine Mitschuld des Geschädigten vorliegt.. Der BFL empfiehlt Betrieben, ihre Kunden darauf hinzuweisen.
Herausgeber: BFL
Kurzfassung zum schnellen Verstehen, gegen den Originaltext geprüft. Verbindlich ist das Original-Merkblatt – die Seitenangaben führen direkt dorthin.
Worum es geht
Das Merkblatt fasst drei Urteile zusammen: Das OLG Frankfurt (2014) hat bestätigt, dass Geschädigte auch bei einfachen Verkehrsunfällen einen Anwalt einschalten dürfen, und eine Abwicklung ohne Anwalt sogar als fahrlässig bezeichnet. Der BGH (2019) hat ergänzt, dass es keinen einfach gelagerten Unfall gibt, weil niemand die Fülle der Rechtsprechung überblicken kann. Das AG Köln (2020) sieht einen Anwalt wegen der komplexen Fragen zur Schadenshöhe, etwa Nutzungsausfall, Mietwagen und Gutachterkosten, regelmäßig als erforderlich an. Hat der Geschädigte keine Mitschuld, trägt der Versicherer des Schädigers die Kosten für Anwalt, Sachverständigen und Werkstatt; Anwaltsgebühren sind eine ersatzfähige Schadenposition, auch ohne Rechtsschutzversicherung. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht begleitet die ganze Abwicklung, und die Werkstatt erhält laut Merkblatt in der Regel eine zügige Regulierung. Der BFL empfiehlt, Kunden über diese Urteile zu informieren und die Beauftragung eines Fachanwalts zu empfehlen. Das Merkblatt hat den Stand 12/2020.
Kernaussagen
- Laut OLG Frankfurt (Urteil vom 02.12.2014, Az. 22 U 171/13) darf der Geschädigte auch bei einfachen Verkehrsunfällen einen Rechtsanwalt beauftragen, selbst bei eindeutiger Haftung und Zusage der Versicherung.S. 2 ↗
- Der BGH (Urteil vom 29.10.2019, Az. VI ZR 45/19) hat klargestellt, dass es keinen einfach gelagerten Verkehrsunfall gibt, weil niemand die Fülle der Rechtsprechung überblicken kann.S. 2 ↗
- Das AG Köln (Urteil vom 09.09.2020, Az. 274 C 67/20) sieht einen Anwalt wegen der komplexen Fragen zur Schadenshöhe regelmäßig als erforderlich an.S. 2 ↗
- Ohne Mitschuld des Geschädigten trägt der Versicherer des Schädigers die Kosten für Anwalt, Sachverständigen und Fachwerkstatt; Anwaltsgebühren sind wie Gutachterkosten ersatzfähig, auch ohne Verkehrsrechtsschutz.S. 2 ↗
- Ansprüche sollten frühestmöglich durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt geprüft und geltend gemacht werden.S. 3 ↗
- Für den geschädigten Kunden werden, sofern er kein Mitverschulden zu vertreten hat, auch Ansprüche wie merkantiler Minderwert, Nutzungsausfall, Mietwagen sowie sonstige Ansprüche (bei Personenschäden z. B. Krankengeld, Haushaltshilfe) geltend gemacht; die Fachwerkstatt erfährt laut Merkblatt in der Regel eine zügige Regulierung der Unfallinstandsetzungskosten ohne Kürzungspositionen.S. 3 ↗
- Empfehlung des BFL: Kunden über die Urteile informieren und stets die Beauftragung eines Fachanwalts empfehlen, auch bei eindeutiger Haftungslage.S. 3 ↗
Wann du das brauchst
- Ein Kunde kommt nach einem unverschuldeten Unfall und will den Schaden selbst mit der gegnerischen Versicherung abwickeln.
- Der Kunde fragt, ob er sich einen Anwalt leisten muss, obwohl er keine Rechtsschutzversicherung hat.
- Die Schuldfrage scheint eindeutig und der Kunde hält einen Anwalt für überflüssig.
- Bei der Regulierung gibt es Diskussionen über Nutzungsausfall, Mietwagen oder Gutachterkosten.
So setzt du es um
- Kunden immer über die Entscheidungen der genannten Gerichte informieren.
- Stets die Beauftragung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalts empfehlen, auch wenn die Haftungslage eindeutig ist und die Versicherung die Übernahme zugesagt hat; die Ansprüche sollten frühestmöglich geprüft und geltend gemacht werden.
- Darauf hinweisen, dass Anwaltskosten bei fehlender Mitschuld eine ersatzfähige Schadenposition sind.
Typische Fragen
Braucht der Kunde einen Anwalt, wenn die Schuldfrage klar ist?
Nach den im Merkblatt genannten Urteilen darf er auch dann einen Anwalt beauftragen. Das OLG Frankfurt hält eine Abwicklung ohne Anwalt sogar für fahrlässig.S. 2 ↗
Wer bezahlt den Anwalt?
Liegt keine Mitschuld des Geschädigten vor, trägt der Versicherer des Schädigers die Anwaltskosten. Das gilt laut Merkblatt auch für Geschädigte ohne Verkehrsrechtsschutzversicherung.S. 2 ↗
Was hat die Werkstatt davon?
Laut Merkblatt erfährt die Fachwerkstatt bei anwaltlicher Begleitung in der Regel eine zügige Regulierung der Instandsetzungskosten.S. 3 ↗
Welchen Anwalt sollte der Kunde nehmen?
Das Merkblatt empfiehlt einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt, der die Ansprüche frühestmöglich prüft und geltend macht.S. 3 ↗
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