MB 001 · Kalkulation · Stand 09/2020
Farbtonbestimmung und Kalkulation
Handlungsempfehlung
Ob beim Lackieren angrenzende Teile zum Farbtonangleich mitlackiert werden müssen, lässt sich schon vor der Reparatur prüfen und belegen. Das Merkblatt zeigt, wie dieser Prüfaufwand kalkuliert und mit einem Vordruck dokumentiert wird.
Herausgeber: BFL
Kurzfassung zum schnellen Verstehen, gegen den Originaltext geprüft. Verbindlich ist das Original-Merkblatt – die Seitenangaben führen direkt dorthin.
Worum es geht
Beim Unfallschaden wird immer wieder darüber gestritten, ob Nachbarteile beilackiert werden müssen, damit kein Farbunterschied sichtbar ist. Das Merkblatt stellt klar: Diese Entscheidung fällt nicht erst beim Lackieren anhand eines einzigen Musters, sondern lässt sich schon in der Vorab-Kalkulation einschätzen. Dafür hat der Betrieb Werkzeuge wie eigene Erfahrung, Aufspritzmuster, Farbmessgeräte, die Auswertung der Lackrezeptur, Online-Infos der Lackhersteller und Farbpaspeln. Eine fachgerechte Reparatur schließt sichtbare Farbunterschiede aus. Laut Merkblatt wurde schon oft dargestellt, wie weit es ökonomisch sinnvoll bzw. unsinnig ist, zunächst „auf Kante“ zu lackieren und die Lackierung mit den angrenzenden Teilen zu wiederholen, wenn der Farbton flächig anders aussieht als auf der Musterkarte. Das Institut für Fahrzeuglackierung (IFL) hat dafür einen Vordruck entwickelt, mit dem der Betrieb seine fachliche Beurteilung festhält. Der Sachverständige soll diese Prognose schon im Gutachten als eigene Position berücksichtigen, damit sie später abgerechnet werden kann. Eine Beispielrechnung zeigt, welche Arbeitsschritte und Materialien zu so einer Prognose gehören.
Kernaussagen
- Ob angrenzende Teile zum Farbtonangleich mitlackiert werden, entscheidet sich nicht erst mit einem einzelnen Muster bei der Reparatur, sondern kann schon in der Vorab-Kalkulation prognostiziert werden.S. 2 ↗
- Eine sach- und fachgerechte Reparatur schließt sichtbare Farbunterschiede aus.S. 2 ↗
- Es wurde schon oft dargestellt, wie weit es ökonomisch sinnvoll bzw. unsinnig ist, erst „auf Kante“ zu lackieren und die Lackierung mit den angrenzenden Teilen zu wiederholen, wenn der Farbton flächig anders aussieht als auf der Musterkarte.S. 2 ↗
- Zur Prognose stehen Erfahrung und Aufspritzmuster sowie Farbmessung, Rezepturauswertung, Online-Infos der Lackhersteller und chromatische Farbpaspel-Systeme zur Verfügung.S. 2 ↗
- Der Sachverständige sollte die Prognose zum Farbtonangleich von Anfang an als Position im Gutachten berücksichtigen, damit der Betrieb sie am Ende abrechnen kann – vergleichbar mit der Achsvermessung.S. 2 ↗
- Die Beispielrechnung (Stundenlohn 100 Euro) kommt für einen Farbton mit einem Muster auf 160 Euro Arbeit plus 52,50 Euro Material, zusammen 212,50 Euro; Klarlack immer betriebsindividuell ansetzen.S. 3 ↗
- Weitere Aufwände wie Fahrzeughandling, Nachnuancieren, weitere Muster oder die Erstellung des Nachweises für das Gutachten sind gesondert zu berechnen; ggf. kommen Verbringungskosten hinzu.S. 3 ↗
- Der IFL-Vordruck hält fest, ob ein Farbtonangleich nötig ist, wie das geprüft wurde und dass weitere Optimierungsmaßnahmen gegenüber dem Beilackieren im konkreten Fall wirtschaftlich nicht sinnvoll sind.S. 4 ↗
Wann du das brauchst
- Ein Kostenträger streicht das Beilackieren der Nachbarteile aus der Rechnung.
- Ein Sachverständiger erstellt das Gutachten und der Farbtonangleich soll von vornherein mit drin sein.
- Vor der Reparatur ist unklar, ob angrenzende Teile zur Farbtonangleichung mitlackiert werden müssen.
- Der Betrieb will seinen Prognoseaufwand für Farbmessung und Musterbleche am Ende abrechnen können.
So setzt du es um
- Vor der Reparatur den Farbton prüfen (Messgerät, Rezeptur, Aufspritzmuster, Farbpaspel) und das Ergebnis im IFL-Vordruck ankreuzen sowie Firma, Ort und Datum eintragen.
- Den ausgefüllten Vordruck dem Sachverständigen übergeben, damit der Farbtonangleich und der Prognoseaufwand ins Gutachten kommen.
- Den Prognoseaufwand nach dem Muster der Beispielrechnung (dort Stundenlohn 100 Euro) mit Arbeitszeit und Materialkosten kalkulieren; den Klarlack immer betriebsindividuell ansetzen.
- Zusatzaufwände (Handling, Nachnuancieren, weitere Muster, Mindestmischmenge, Nachweis fürs Gutachten) gesondert ausweisen.
Genannte Positionen für Kalkulation und Rechnung
- Vorbereitung, Kalibrieren, Vorbereitung der Mess- und Vergleichsstelle (Reinigen, Polieren) und Messung mit Farbspektrometer
- Farbton auslesen und auswerten
- Farbe anmischen
- Farbmuster erstellen
- Handling und Trocknung
- Farbtonvergleich an Mess- und Vergleichsstelle und Beurteilung des Farbtons
- Materialkosten Musterblech/-karte
- Materialkosten Mindestmischmenge für die gewählte Nuance
- Materialkosten Klarlack
- Verbringung (eventuell muss der Sachverständige zusätzlich Kosten dafür berücksichtigen)
- Handling Fahrzeug
- Auswertung der Rezeptur und Zeitaufwand
- Nachnuancieren
- Erstellung weiterer Muster und Materialkosten weitere Musterbleche
- Erstellung Nachweis für das Sachverständigengutachten
Begriffe
- Farbtonangleich (Beilackieren)
- Mitlackieren angrenzender Teile, damit zwischen Reparaturstelle und Altlackierung kein Farbunterschied zu sehen ist.
- Aufspritzmuster
- Probelackierung auf einem Musterblech oder einer Musterkarte, die mit dem Fahrzeug verglichen wird.
- Farbspektrometer
- Messgerät, das den Farbton am Fahrzeug erfasst und auswertbar macht.
- Farbpaspeln
- Chromatische Farb-Paspelsysteme; der Farbvergleich mit Farbpaspeln ist eine der Möglichkeiten, die Farbtonprüfung zu dokumentieren.
- Metamerie
- Wird im Merkblatt nur als eines der technischen Themen zur Farbtonangleichung genannt sowie als Punkt der weiteren Maßnahmen zur Farbtonoptimierung, die im Vordruck gegenüber dem Farbtonangleich in angrenzende Teile als wirtschaftlich nicht sinnvoll eingestuft werden können.
- Mindestmischmenge
- Materialkosten der Mindestmischmenge für die gewählte Nuance fallen schon für ein einzelnes Muster an (im Beispiel 200 ml bei 150 Euro/Liter = 30 Euro).
Typische Fragen
Reicht es, erst beim Lackieren anhand eines Musters zu entscheiden, ob beilackiert wird?
Laut Merkblatt nein. Der Betrieb kann schon in der Vorab-Kalkulation mit Erfahrung, Mustern, Farbmessung und Rezepturauswertung prognostizieren, ob ein Farbtonangleich nötig ist.S. 2 ↗
Wie belege ich, dass Nachbarteile mitlackiert werden müssen?
Mit dem IFL-Vordruck zur fachlichen Beurteilung. Darin wird angekreuzt, ob der Angleich nötig ist und womit das dokumentiert wurde, etwa Aufspritzmuster, Spektrometer, Rezepturauswertung, Herstellerhinweise oder Farbpaspeln.S. 4 ↗
Kann ich den Aufwand für die Farbtonprüfung berechnen?
Ja, das Merkblatt zeigt eine Beispielrechnung mit Arbeitsschritten und Material. Weitere Aufwände wie Nachnuancieren oder weitere Muster sind gesondert zu berechnen.S. 3 ↗
Warum sollte der Sachverständige den Farbtonangleich schon im Gutachten aufnehmen?
Damit der Lackierbetrieb die Position am Ende auch abrechnen kann. Das Merkblatt vergleicht das mit der Achsvermessung bei der Schadensfeststellung.S. 2 ↗
Deine Frage ist nicht dabei?
Der Assistent durchsucht alle 13 Merkblätter gleichzeitig und belegt jede Aussage mit Seite und Zitat.
Zum Assistenten